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Im vorliegenden Reglement ist die männliche Person aufgeführt; selbstverständlich betreffen die Ausführungen jeweils auch das weibliche Geschlecht.
M/F U20, 35, 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80, 85.
Startberechtigt am Halbmarathon sind Läufer ab 16 Jahren, am 10 km-Lauf ab 12 Jahren und am 5 km Fun & Run ab 7 Jahren. Beim Mini Run dürfen alle Kinder, welche noch nicht die 1. Primarklasse besuchen, starten. Anweisungen des Organisators sind unbedingt zu befolgen.
Die Läufer nehmen unter eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko am Switzerland Marathon light teil. Der Organisator empfiehlt jedem Teilnehmer, sich gründlich vorzubereiten und vorgängig den Gesundheitszustand untersuchen zu lassen. Teilnehmer mit fieberhaften Erkrankungen wird von der Teilnahme abgeraten.
Es gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Die ordentliche Zuständigkeit liegt beim Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne.
Jeder Läufer erhält eine persönliche Startnummer mit Einweg-Chip. Sie ist während dem Rennen jederzeit sichtbar auf der Brust zu tragen und darf nicht eigenhändig abgeändert oder gefaltet werden.
Private Begleitfahrzeuge sind nicht erlaubt. Die Verwendung von Nordicwalking-Stöcken, Babyjoggern, Kinderwagen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet.
Der Organisator kann Teilnehmer bei Regelverstössen jederzeit vom Rennen ausschliessen. Wer vom Besenwagen überholt wird, muss das Rennen aufgeben.
Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für höhere Gewalt, Unfälle, Krankheit, Schadenfälle, Diebstahl usw. ab.
Mit der Anmeldung erklärst du dich einverstanden, dass Bilder und Tonaufnahmen vom Veranstalter und seinen Partnern für Berichterstattung und Marketing verwendet werden dürfen.
Mit deiner Anmeldung anerkennst du die Datenschutzerklärung. Die Daten werden ausschliesslich für die Organisation des Events sowie statistische Auswertung verwendet.
Es gilt Schweizer Recht, Gerichtsstand ist Sarnen, Kanton Obwalden.